Liefer- und Zahlungsbedingungen der X – Label GmbH & Co. KG | |
1. | Allgemeines Für alle unsere Lieferungen an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Käufer insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt. |
2. | Angebote und Aufträge |
2.1 | Alle unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir auf eine Bestellung eine schriftliche Bestätigung abgesandt haben. Angebotspreise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
2.2 | Tritt der Käufer aus von ihm zu vertretenden Gründen von seiner Bestellung zurück, so berechnen wir bei neutraler Ware, unbeschadet des Nachweises und Geltendmachung höherer tatsächlicher Kosten bzw. eines höheren Schadens, einen Betrag in Höhe von 25 % der Auftragssumme. Bei Waren, die bedruckt, graviert, bestickt oder in anderer Weise im Auftrag des Kunden verändert oder für diesen individuell hergestellt wurden, berechnen wir stets 100 % der Auftragssumme. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. |
3. | Zahlungen |
3.1 | Zahlungen des Käufers haben im Voraus nach Rechnungseingang innerhalb von 10 Tagen bei uns einzugehen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. |
3.2 | Im Falle des Verzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über den geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. |
3.3 | Alle Forderungen gegen den Käufer werden sofort fällig, wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Verzug gerät oder in seinen Vermögensverhältnissen nach Absendung der Auftragsbestätigung eine wesentliche Verschlechterung eintritt. |
3.4 | Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich nach sechs Wochen nach Vertragsabschluss bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 12 Prozentpunkte übersteigt. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbarten Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Käufers nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen. |
4. | Eigentumsvorbehalt |
4.1 | Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen einschließlich etwaiger Zinsen unser Eigentum. |
4.2 | Wir sind berechtigt, jederzeit die Herausgabe der in unserem Eigentum stehende Ware zu verlangen, wenn sich der Käufer in Verzug befindet. |
4.3 | Der Käufer hat uns unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum stehende Ware zu unterrichten. 4.4 Sicherungsübereignung, Sicherungsverkäufe, Verpfändungen sowie anderweitige Verfügungen über die in unserem Eigentum stehende Ware bedürfen unserer Einwilligung. 4.5 Der Käufer ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehende Ware auf seine Kosten und zu unseren Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Raub, Einbruch, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Der Käufer tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche schon jetzt an uns ab. |
5. | Lieferung |
5.1 | Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Die Belieferung behalten wir uns vor. Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. |
5.2 | Im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen sind nur annähernd und nicht verbindlich. Für Transportverzögerungen und durch Beschädigung der Verpackung verursachte Mängel übernehmen wir keine Haftung. |
5.3 | Die Verpflichtung zur Einhaltung eines Fixtermins erlischt, wenn der Käufer die zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen nicht innerhalb der vereinbarten Frist dem Verkäufer übermittelt. Ist eine Frist zur Übermittlung der zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen nicht vereinbart, ist der Verkäufer von der Verpflichtung zur Einhaltung des Fixtermins befreit, sofern der Käufer nicht nachweist, dass er diese rechtzeitig an den Verkäufer übermittelt hat. Dies gilt ebenso, wenn der Käufer die Vorauszahlung nicht innerhalb der unter Punkt 3.1 genannten Frist oder, sofern eine Zahlungsfrist individuell vereinbart wurde, innerhalb dieser Frist leistet. |
5.4 | Beanstandungen offener Mängel müssen uns in Textform innerhalb von 3 Tagen nach Wareneingang mitgeteilt werden; bei versteckten Mängeln muss die Mitteilung innerhalb von drei Tagen nach Entdeckung der Mängel erfolgen. Wir haben in jedem Fall das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. |
5.5 | Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 % der bestellten Menge behalten wir uns vor. |
6. | Gewährleistung |
6.1 | Im Gewährleistungsfalle beschränken sich die Rechte des Käufers zunächst auf Nachbesserung oder auf kostenfreie Ersatzlieferung gegen Rückgabe der beanstandeten Lieferung. Lediglich bei Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. |
6.2 | Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Käufer Änderungen oder Instandsetzungsansprüche ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommen oder veranlasst hat. |
6.3 | Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. |
6.4 | Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. gegenüber Vorlagen behalten wir uns vor. Insbesondere können Druckfarben aufgrund der verschiedenen Druckverfahren von der Vorgabe abweichen. Technische Angaben beruhen ausschließlich auf Herstellerangaben. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. |
7. | Haftung
Wir haften aus Delikt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, jedoch nicht über den im Zusammenhang mit dem Schaden stehenden jeweiligen Warenwert hinaus. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Haftung des Verkäufers bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder andere Gründe, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen, auch bei Fixterminen ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. |
8. | Vertragliches Rücktrittsrecht
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern oder sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass der Käufer zahlungsunfähig ist. |
9. | Copyright
Wir behalten uns alle Rechte an unseren gedruckten oder elektronischen Veröffentlichungen bzw. gefertigten Werbeartikeln und -spielen sowie Werbeveranstaltungsideen vor. Dies gilt auch für jegliche Wiedergabe oder Speicherung gedruckter oder elektronischer Werbemittel-Kataloge sowie für Vorschlagslisten. Der Käufer versichert bei Auftragsklarstellung, daß er über die entsprechenden Rechte zur Nutzung der zur Durchführung des Auftrags zu verwendenden Gestaltungselemente, insbesondere Logos und geschützten Markenzeichen, verfügt. Der Käufer sichert weiter zu, dass die auftragsbezogene Gestaltung der Werbemittel weder gegen das Wettbewerbsrecht noch gegen Rechte Dritter verstößt. Von Ansprüchen Dritter wegen Verletzungen von Rechten oder Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht stellt der Käufer den Verkäufer frei. Der Käufer stimmt durch Übermittlung seiner Gestaltungsvorlagen einer Verwendung des fertigen Werbemittels oder dessen Abbildung als Referenzmuster des Verkäufers zu. Diese Verwendung kann zeitlich unbegrenzt nach Abschluss einer Produktion erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, an geeigneter Stelle des Werbemittels einen Herstellerhinweis in Form einer Internetadresse anzubringen. |
10. | Sonstiges |
10.1 | Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. |
10.2 | Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. |
10.3 | Erfüllungsort für alle Leistungen, sowie Gerichtsstand ist Bremen. |
10.4 | Bestellungen und Lieferungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn die Geschäfte im Ausland getätigt werden und/oder der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat. |
01. Mai 2004. X – Label GmbH & Co. KG, Beim Kleinen Tagwerk 22A, 28355 Bremen
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